Endlich E-Rechnung

In Deutschland wird ab dem 1. Januar 2025 die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich eingefĂŒhrt. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt alle Unternehmen in der Lage sein mĂŒssen, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren. Die Umstellung betrifft insbesondere Rechnungen, die zwischen Unternehmen mit Sitz im Inland ausgetauscht werden. Ab 2026 mĂŒssen Unternehmen auch in der Lage sein, elektronische Rechnungen auszustellen und zu versenden.

Nach den neuen gesetzlichen Vorgaben mĂŒssen elektronische Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine maschinelle Verarbeitung ermöglicht und europĂ€ischen Standards entspricht. Formate wie XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 sind Beispiele fĂŒr solche zulĂ€ssigen Formate.

Allerdings gibt es Übergangsregelungen: Bis Ende 2026 können Unternehmen mit Zustimmung des RechnungsempfĂ€ngers weiterhin Papierrechnungen oder elektronische Rechnungen in anderen Formaten ausstellen. Kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro haben sogar eine verlĂ€ngerte Übergangsfrist bis Ende 2027.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht gibt es z.B. fĂŒr Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro und fĂŒr Fahrkarten. Diese dĂŒrfen weiterhin in Papierform oder als einfache elektronische Dokumente ausgestellt werden.

Unternehmen sollten sich jetzt auf die Umstellung vorbereiten, indem sie ihre aktuellen Rechnungsprozesse ĂŒberprĂŒfen und notwendige Anpassungen vornehmen. Eine sorgfĂ€ltige Planung und Umsetzung ist wichtig, um die Anforderungen fristgerecht zu erfĂŒllen und mögliche Störungen zu minimieren.

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