EU-Entgelttransparenz ab 2026

SÜnke Schäfer, Datenschäfer bei SeSoft GmbH Web/Database/Solutions, Datenbank-Entwickler fßr Access, SQL-Server, Power Platform usw.

Was IT, HR und KMU im Norden jetzt wirklich angehen mĂźssen

Kurz gesagt

Ab 7. Juni 2026 müssen EU-Mitgliedstaaten die Entgelttransparenz-Richtlinie 2023/970 umgesetzt haben. Für Dich heißt das: Gehaltsbereiche offenlegen, keine Fragen mehr zur Gehaltshistorie, klare, genderneutrale Kriterien für Bezahlung und Aufstieg, Auskunftsrechte für Mitarbeiter, regelmäßiges Reporting ab 100 Mitarbeitern und ein gemeinsames Pay-Audit, wenn der unerklärte Gap ab 5 % liegt. Wer’s ignoriert, riskiert Ansprüche, Beweislastumkehr, Bußgelder und sogar Ausschlüsse bei öffentlichen Aufträgen.

Was genau geregelt wird

Transparenz vor der Einstellung
• Bewerber müssen die Einstiegsvergütung bzw. die Bandbreite sehen – in der Ausschreibung, vor dem Gespräch oder spätestens vor Vertragsabschluss.
• Fragen nach der Gehaltshistorie sind verboten.
• Stellenbezeichnungen und Prozesse müssen genderneutral sein.

Transparente Kriterien im Unternehmen
• Kriterien für Bezahlung, Pay-Level und Gehaltsentwicklung müssen zugänglich, objektiv und genderneutral sein. Kleine Unternehmen unter 50 Mitarbeitern können bei der Progression ausgenommen werden. (eur-lex.europa.eu)

Recht auf Auskunft
• Mitarbeiter dürfen schriftlich ihr eigenes Pay-Level und die durchschnittlichen Gehälter je Vergleichsgruppe (m/w getrennt) anfordern.
• Antwortfrist: „angemessen“, aber maximal zwei Monate.
• Jährliche Info an alle Mitarbeiter über dieses Recht.
• Pay-Secrecy-Klauseln zur Durchsetzung des Equal-Pay-Rechts sind unzulässig.

Reportingpflichten je Unternehmensgröße
• 250+ Mitarbeiter: erstes Reporting bis 7. Juni 2027, danach jährlich.
• 150–249: bis 7. Juni 2027, danach alle drei Jahre.
• 100–149: bis 7. Juni 2031, danach alle drei Jahre.
• Inhalte u. a.: Gender-Pay-Gap (Median/Mean), variable Vergütung, Quartilsverteilung, Gap je Kategorie.

Gemeinsame Entgeltanalyse (Joint Pay Assessment)
• Pflicht ab 100 Mitarbeitern, wenn in einer Kategorie der unerklärte Gap ≥ 5 % ist, keine objektive Begründung vorliegt oder der Gap nicht binnen 6 Monaten behoben wird.
• Ergebnis: Maßnahmenplan, Umsetzung „innerhalb angemessener Zeit“.

Durchsetzung und Sanktionen
• Beweislastumkehr: Bei Verstößen gegen Transparenzpflichten muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.
• Ansprüche auf vollen Schadensersatz, keine Deckelung; Bußgelder.
• Öffentliches Auftragswesen: mögliche Ausschlüsse bei > 5 % ungerechtfertigtem Gap oder Transparenzverstößen.

Deutschland-Spezifika (Stand heute)
• Deutschland muss bis 7. Juni 2026 umsetzen. Es wird diskutiert, die Schwellenwerte strenger zu fassen (z. B. Reporting ab 50 MA). Plane konservativ – es kann schärfer werden als die EU-Mindestvorgaben.

Konsequenzen fßr Geschäftsfßhrung, Fßhrungskräfte, Mitarbeiter

Geschäftsfßhrung
• Haftungs- und Reputationsrisiko steigt. Ohne saubere Jobarchitektur, nachvollziehbare Gehaltslogik und verlässliche Datenbasis wird’s teuer.
• Öffentliche Ausschreibungen sind gefährdet, wenn Lücken nicht erklärt oder behoben werden.

Fßhrungskräfte
• Keine „Bauchgefühl-Gehälter“ mehr. Jede Anpassung braucht objektive Kriterien (Anforderungen, Verantwortung, Bedingungen, Leistung).
• Pflicht zur Dokumentation von Eingruppierung und Entwicklung; saubere Gesprächsvorbereitung, weil Mitarbeiter konkrete Vergleichswerte kennen.

Mitarbeiter
• Mehr Einblick, stärkere Verhandlungsposition, klarere Karrierepfade.
• Rechtssicherer Rahmen, um Gaps anzusprechen – mit Unterstützung von Betriebsrat/Equality-Body.

Wie sich Recruiting verändert

• Gehaltsband muss rein in Stellenanzeigen oder zumindest vor dem Interview rausgegeben werden. „Nach Erfahrung“ reicht nicht.
• Genderneutrale Jobtitel, Standard-Interviewleitfäden, keine Fragen zur Gehaltshistorie.
• Erwartungshaltung dreht sich: Kandidaten vergleichen Deine Bänder mit dem Markt und mit Wettbewerbern. Wer schwammig bleibt, verliert Bewerber.

Was IT jetzt bauen sollte (KMU-tauglich)

  1. Datenmodell und Quellen
    • Einheitliche Jobarchitektur und Kategorien („gleiche Arbeit“ bzw. „gleichwertige Arbeit“).
    • Vergütungsdaten zentralisieren: HR-System, Lohnbuchhaltung, variable Komponenten, Zulagen.
    • Historisierung, damit Reportings rückwirkend sauber sind.
  2. Reporting & Analytics
    • Pflichtkennzahlen nach Richtlinie als Standard-Berichte: Mean/Median-Gap, Variable-Gap, Quartile, Gap je Kategorie.
    • Drill-downs, die objektive, genderneutrale Gründe belegen (z. B. Qualifikation, Erfahrung, Leistung) – und Alerts bei ≥ 5 %.
  3. Prozesse & Tools
    • Ticketprozess für Auskunftsersuchen mit SLA 2 Monate.
    • Vorlagen für Auskünfte, Audit-Trail, Zugriffskontrollen, Pseudonymisierung.
    • ATS-Anpassung: Gehaltsband in Anzeige/Screening; automatische Prüfung auf genderneutrale Titel.
    • Lösch- und Zweckbinding beachten (DSGVO).
  4. Governance
    • Rollen: HR verantwortet Inhalte, IT Datenqualität/Reports, Fachbereiche liefern Kriterien, GF zeichnet ab.
    • Jährliche Schulungen zu Equal-Pay, Einstufung und variablen Komponenten.

Roadmap bis 2026

0–90 Tage
• Quick-Scan: Wo liegen Gehaltsdaten? Welche Jobkategorien nutzt Ihr? Welche Lücken gibt es in Verträgen, Stellenanzeigen, Prozessen?
• „Recruiting-Klartext“: Gehaltsbänder definieren, Interviewleitfäden anpassen, Fragen zur Gehaltshistorie streichen.
• Governance aufsetzen, Verantwortliche benennen.

3–9 Monate
• Jobarchitektur konsolidieren, objektive Kriterien dokumentieren.
• Data-Pipelines aufbauen, Pflicht-KPIs automatisieren, Self-Service-Dashboard für HR/GF.
• Mustertexte und SLA für Auskunftsersuchen, inkl. Datenschutz-Check.

9–18 Monate
• Erste interne „Generalprobe“: Pay-Gap-Report rechnen, Abweichungen erklären, Maßnahmenplan definieren.
• Kommunikation trainieren: Wie erklärst Du nachvollziehbar Bänder, Entwicklung und Bonuslogiken?
• Beschaffung prüfen: Falls Ihr an Ausschreibungen teilnehmt, Gap-Risiko minimieren.

Typische Stolpersteine aus der Praxis
• „Wir haben zu wenig Daten“ – heißt übersetzt: Ihr habt kein zentrales Datenmodell. Nachholen.
• „Marktzuschläge“ ohne Dokumentation. Ohne objektive Begründung werden das Treiber für Gaps.
• „Variable Komponenten sind nicht erfasst“ – genau die müsst Ihr getrennt ausweisen.

Was kleine Unternehmen (<100 MA) beachten sollten

• Kein formelles EU-Reporting nötig, aber Auskunftsrechte, Transparenz vor der Einstellung und Kriterienpflicht gelten trotzdem.
• Plant trotzdem ein schlankes Pay-Dashboard. Nationale Regeln können strenger ausfallen.

Warum jetzt anfangen?
• Datenaufbau, Jobbewertung und Kulturwechsel dauern.
• Wer früh transparent ist, hat im Recruiting einen klaren Vorteil und reduziert Rechts- und Tender-Risiken.

Quellen zum Weiterlesen
• Richtlinie (EU) 2023/970 – Volltext und Artikel zu Transparenz, Reporting, Joint Pay Assessment, Beweislast, Vergabe. (eur-lex.europa.eu)
• KPMG Überblick zu Pflichten und Zeitplan. (KPMG)
• DLA Piper zum deutschen Umsetzungsstand und möglichen strengeren Schwellen. (DLA Piper)

Mein Angebot als Datenschäfer 🐑
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