Neues Berufsbild „KI-Trainer“
Art. 4 der EU-Verordnung ĂŒber kĂŒnstliche Intelligenz (KI-VO) trĂ€gt den Titel „KI-Kompetenz“ und verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherzustellen, dass ihr Personal sowie andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, ĂŒber ausreichende KI-Kompetenz verfĂŒgen.
Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berĂŒcksichtigen
1. technische Kenntnisse
2. Erfahrung
3. Ausbildung und Schulung
4. der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen.
5. die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen.
Diese Verpflichtung soll einen sachkundigen und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen sicherstellen und das Bewusstsein fĂŒr die damit verbundenen Chancen đ und Risiken â ïž schĂ€rfen.
Unternehmen sollten daher geeignete MaĂnahmen ergreifen, um die erforderlichen Kompetenzen ihrer Mitarbeiter zu fördern und nachzuweisen. Dies kann durch spezifische Aus- und Weiterbildungsprogramme erfolgen, die auf die jeweiligen Anforderungen und Einsatzkontexte von KI-Systemen zugeschnitten sind.
đ KI-Trainer aller Art werden boomen.
Die EU-Verordnung ĂŒber kĂŒnstliche Intelligenz (KI-VO) trat am 1. August 2024 in Kraft.
Die meisten Bestimmungen, darunter auch Artikel 4, sind jedoch erst nach einer Ăbergangsfrist von 24 Monaten ab diesem Datum, also ab dem 2. August 2026, verpflichtend anzuwenden. âł
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