Neues Berufsbild „KI-Trainer“


Art. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) trägt den Titel „KI-Kompetenz“ und verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherzustellen, dass ihr Personal sowie andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.

Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen
1. technische Kenntnisse
2. Erfahrung
3. Ausbildung und Schulung
4. der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen.
5. die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen.

Diese Verpflichtung soll einen sachkundigen und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen sicherstellen und das Bewusstsein für die damit verbundenen Chancen 🔝 und Risiken ☠️ schärfen.

Unternehmen sollten daher geeignete Maßnahmen ergreifen, um die erforderlichen Kompetenzen ihrer Mitarbeiter zu fördern und nachzuweisen. Dies kann durch spezifische Aus- und Weiterbildungsprogramme erfolgen, die auf die jeweiligen Anforderungen und Einsatzkontexte von KI-Systemen zugeschnitten sind.

📈 KI-Trainer aller Art werden boomen.

Die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) trat am 1. August 2024 in Kraft.

Die meisten Bestimmungen, darunter auch Artikel 4, sind jedoch erst nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten ab diesem Datum, also ab dem 2. August 2026, verpflichtend anzuwenden. ⏳

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