Schluss mit der EU-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)

Warum der OS-Hinweis im Impressum jetzt riskant ist.

Seit dem 20. Juli 2025 ist es offiziell:
Die EU-Kommission hat den Betrieb der sogenannten OS-Plattform (Online-Streitbeilegung) endgĂŒltig eingestellt. Das bedeutet:
Ein Hinweis darauf im Impressum oder in den AGB ist jetzt nicht nur ĂŒberflĂŒssig, sondern rechtswidrig – und abmahnfĂ€hig.

Was war die OS-Plattform ĂŒberhaupt?

Die Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr sollte Verbraucher und Unternehmen europaweit bei Online-Streitigkeiten unterstĂŒtzen – ohne Gericht, einfach digital.
In der RealitÀt hat sie aber nie funktioniert wie gedacht: wenige FÀlle, lange Bearbeitungszeiten, technische Probleme. Ergebnis:
Die EU hat das Projekt beerdigt.

Schon zum 1. Januar 2024 wurde die Seite deaktiviert. Und mit der Verordnung (EU) 2024/3228, die am 20. Juli 2025 in Kraft getreten ist, wurde auch die rechtliche Grundlage komplett aufgehoben.

Offiziell heißt es auf der Seite der EU-Kommission:

„The European Online Dispute Resolution (ODR) Platform is discontinued as of 20 July 2025.“
(Quelle: ec.europa.eu)

Warum ist das jetzt wieder Thema?

Weil viele Website-Betreiber den Textbaustein nie gelöscht haben. Und weil jetzt, da der Stichtag verstrichen ist, erste Abmahnungen wegen veralteter Impressumsangaben eingehen.
Der Link fĂŒhrt ins Leere – und das kann laut § 5 UWG als irrefĂŒhrende geschĂ€ftliche Handlung gewertet werden. Auch wenn’s nur eine Copy-Paste-Zeile im Footer war:
Veraltete Pflichtinformationen sind wettbewerbsrechtlich problematisch.

Wer muss jetzt handeln?

Alle, die


  • …einen Onlineshop oder digitale Buchungsfunktionen betreiben
  • …Dienstleistungen fĂŒr Endkunden anbieten
  • …bisher freiwillig oder automatisch auf die OS-Plattform hingewiesen haben
  • …den OS-Link irgendwo in Templates, PDFs oder E-Mail-Fußzeilen eingebaut haben

Was jetzt zu tun ist

  1. Lösche den gesamten Hinweis auf die OS-Plattform – in Impressum, DatenschutzerklĂ€rung, AGB, Footer, automatisierten Mails.
  2. Wenn du einen allgemeinen Hinweis zur Streitbeilegung geben willst, nutze eine aktuelle, rechtssichere Formulierung wie: „Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.“

Die OS-Plattform ist Geschichte – der Hinweis darauf ab sofort ein rechtliches Risiko. Wer’s ignoriert, riskiert unnötige Kosten durch Abmahnungen.
Also: Texte aufrĂ€umen, Footer entmĂŒllen, Compliance wiederherstellen.

🐑 DatenschĂ€fer meint:
„Lieber jetzt einen Satz streichen – als spĂ€ter fĂŒnf Seiten Schriftsatz vom Anwalt lesen.“

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