Der Datenmeier ist die ideale Lösung für Unternehmen, die sich keine Sorgen um den Datenschutz machen möchten. Die Experten des Datenmeier rund um Steffen Meier übernehmen einen Großteil der Arbeit und Verantwortung, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Darüber hinaus kümmert sich das Team um die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde bei Datenschutzpannen.

Neben Beratung bietet der Datenmeier auch umfassende Umsetzungsleistungen, um sicherzustellen, dass alles bei Ihnen reibungslos funktioniert. Darüber hinaus wird Ihre Dokumentation ständig aktualisiert und individualisiert, um Rechtssicherheit rund um die Uhr zu gewährleisten.

Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten

Ein externer Datenschutzbeauftragter hat im Allgemeinen die Aufgabe, Unternehmen, Organisationen und Behörden bei ihren Verpflichtungen nach den Datenschutzgesetzen zu unterstützen. Dazu gehört die Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus, die Überwachung der Einhaltung der geltenden Gesetze und Regelungen, die Durchführung von Datenschutzaudits und Schulungen für Mitarbeiter sowie die Vermittlung bei Konflikten mit Aufsichtsbehörden. Zusätzlich kann ein externer Datenschutzbeauftragter auch die Funktion als Ansprechpartner für Betroffene wahrnehmen und bei der Umsetzung von Datenschutzpannen beratend zur Seite stehen.

Verpflichtung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sind bestimmte Unternehmen, Organisationen und Behörden verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Folgende Kriterien sind hierbei relevant:

  • Größe des Unternehmens: Unternehmen mit mindestens 10 regulär beschäftigten Personen, die sich regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
  • Art des Unternehmens: Unternehmen, die besondere Kategorien von Daten verarbeiten, wie z.B. Gesundheitsdaten, Daten von Minderjährigen oder Strafregisterdaten, sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
  • Umfang der Datenverarbeitung: Unternehmen, die regelmäßig eine große Menge an personenbezogenen Daten verarbeiten oder durch ihre Tätigkeit ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen darstellen, sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Ob ein Unternehmen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist oder nicht, sollte im Einzelfall geprüft werden. Es kann jedoch auch freiwillig beschlossen werden, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, um sicherzustellen, dass die Datenschutzverpflichtungen erfüllt werden und im Falle von Konflikten eine schnelle und effektive Lösung gefunden wird.