In Deutschland wird ab dem 1. Januar 2025 die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich eingeführt. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt alle Unternehmen in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren. Die Umstellung betrifft insbesondere Rechnungen, die zwischen Unternehmen mit Sitz im Inland ausgetauscht werden. Ab 2026 müssen Unternehmen auch in der Lage sein, elektronische Rechnungen auszustellen und zu versenden.

Nach den neuen gesetzlichen Vorgaben müssen elektronische Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine maschinelle Verarbeitung ermöglicht und europäischen Standards entspricht. Formate wie XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 sind Beispiele für solche zulässigen Formate.

Allerdings gibt es Übergangsregelungen: Bis Ende 2026 können Unternehmen mit Zustimmung des Rechnungsempfängers weiterhin Papierrechnungen oder elektronische Rechnungen in anderen Formaten ausstellen. Kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro haben sogar eine verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2027.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht gibt es z.B. für Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 Euro und für Fahrkarten. Diese dürfen weiterhin in Papierform oder als einfache elektronische Dokumente ausgestellt werden.

Unternehmen sollten sich jetzt auf die Umstellung vorbereiten, indem sie ihre aktuellen Rechnungsprozesse überprüfen und notwendige Anpassungen vornehmen. Eine sorgfältige Planung und Umsetzung ist wichtig, um die Anforderungen fristgerecht zu erfüllen und mögliche Störungen zu minimieren.

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