Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist ein neues Verfahren, das ab dem 01.01.2023 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland verbindlich ist. Es ersetzt den bisherigen „gelben Schein“, den Arbeitnehmer bei Krankheit vom Arzt erhalten und beim Arbeitgeber vorgelegt haben. Mit der eAU wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital direkt vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt, die diese dann wiederum an den Arbeitgeber weiterleitet.

Das Verfahren hat für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl Vor- als auch Nachteile. Ein Vorteil für Arbeitnehmer besteht darin, dass sie sich nicht mehr darum kümmern müssen, den „gelben Schein“ an die Krankenkasse weiterzuleiten. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass Arbeitnehmer ab dem ersten Tag der Krankheit die eAU bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen. Bislang musste der „gelbe Schein“ erst ab dem dritten Krankheitstag vorgelegt werden.

Für Arbeitgeber ergibt sich der Vorteil, dass sie die Krankmeldung schneller erhalten und somit frühzeitig planen können. Nachteilig kann sein, dass es für Arbeitgeber schwieriger wird, die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers zu überprüfen, da sie keine physische Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr haben.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Vorlagepflicht des „gelben Scheins“ beibehalten wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die elektronische Meldung nach § 109 SGB IV nicht greift.

Insgesamt müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einige Änderungen einstellen. Arbeitnehmer müssen sich frühzeitig um die eAU kümmern, während Arbeitgeber sich auf ein neues Verfahren bei der Krankmeldung einstellen müssen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen, um Probleme zu vermeiden.

Bürokratieabbau

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist Teil eines umfangreichen Gesetzespakets zum Bürokratieabbau, das Ende 2019 vom deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Die Umstellung der Abläufe begann schrittweise im Oktober 2021, wobei Arbeitgeber ab Januar 2023 verpflichtet sind, sich selbst um den Abruf der eAU-Meldung zu kümmern. Arbeitnehmer müssen sich weiterhin krankmelden, aber der „gelbe Schein“ existiert nicht mehr, und die Meldung an die Krankenkasse wird nicht mehr von ihnen vorgenommen. Stattdessen informiert der Arzt mit wenigen Klicks digital die Krankenkasse, und der Arbeitgeber muss die Daten selbst abrufen. Der Arbeitgeber erfährt nicht die Einzelheiten der Erkrankung, da diese vertraulich bleiben.

Die eAU soll jährlich bis zu 230 Millionen Blatt Krankschreibungspapier sparen, schnellere Abläufe und niedrigere Fehlerquoten ermöglichen und Arbeitnehmer entlasten. Die Einführung der eAU ist jedoch auch mit Herausforderungen verbunden, da sie eine Zusatzaufgabe für Arbeitgeber darstellt und von der IT-Kompetenz der Kassen abhängt.

Übrigens wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch in die Online-Buchhaltung lexoffice „lohn & Gehalt“ integriert.

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