Das Nachweisgesetz (NachwG) ist ein deutsches Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Erstellung und AushÀndigung von ArbeitsvertrÀgen und anderen arbeitsrechtlichen Dokumenten regelt.

Insbesondere regelt das Nachweisgesetz die Art und Weise, wie Arbeitgeber die BeschĂ€ftigten ĂŒber die wesentlichen Bedingungen des ArbeitsverhĂ€ltnisses informieren mĂŒssen. Hierzu gehören beispielsweise Angaben zu Arbeitszeit, VergĂŒtung, Urlaubsanspruch und KĂŒndigungsfristen.

Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spĂ€testens einen Monat nach Beginn des ArbeitsverhĂ€ltnisses einen schriftlichen Nachweis ĂŒber die wesentlichen Vertragsbedingungen aushĂ€ndigen muss. Der Nachweis muss mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt enthalten und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden.

Das Nachweisgesetz dient somit insbesondere der Transparenz und Rechtssicherheit im ArbeitsverhĂ€ltnis und stellt sicher, dass Arbeitnehmer ĂŒber ihre Rechte und Pflichten ausreichend informiert sind.

Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen

Das Nachweisgesetz in Deutschland verpflichtet Arbeitgeber, spĂ€testens einen Monat nach Beginn eines ArbeitsverhĂ€ltnisses, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich zu dokumentieren und dem Arbeitnehmer auszuhĂ€ndigen. Diese Verpflichtung gilt auch bei spĂ€teren Änderungen der Vertragsbedingungen. Die Inhalte der Niederschrift sind im § 2 NachwG festgelegt, zu denen unter anderem der Name und die Adresse der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Arbeitsbeginns, die Höhe des Arbeitsentgelts, der Urlaubsanspruch, die KĂŒndigungsfristen sowie der Hinweis auf geltende TarifvertrĂ€ge und Betriebsvereinbarungen zĂ€hlen.

Falls der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, bleibt der Arbeitsvertrag dennoch gĂŒltig, jedoch gerĂ€t er in Verzug und haftet dem Arbeitnehmer fĂŒr SchĂ€den, die durch die NichterfĂŒllung der Verpflichtung entstehen können. Ein nicht erbrachter Nachweis kann im Falle eines Streitfalls vor Gericht zu Gunsten des Arbeitnehmers ausgewertet werden und ihm Beweiserleichterungen einrĂ€umen.

Das Nachweisgesetz wurde zur Umsetzung der europĂ€ischen Richtlinie 91/533/EWG in deutsches Recht eingefĂŒhrt. Diese wurde zum 1. August 2022 durch die Richtlinie 2019/1152 ersetzt, die ebenfalls in deutsches Recht umgesetzt wurde. Mit der Umsetzung wurden zusĂ€tzliche Punkte ergĂ€nzt und eine Bußgeldvorschrift in § 4 eingefĂŒhrt.

Mindestanforderungen

Im § 2 NachwG sind die mindestens zu dokumentierenden Inhalte der Niederschrift festgelegt. Diese sind:

  1. Namen und Anschrift der Vertragsparteien
  2. Zeitpunkt des Beginns der BeschÀftigung
  3. bei befristeten VertrÀgen die geplante Dauer der BeschÀftigung
  4. Arbeitsort, bei wechselnden Orten einen Hinweis dazu
  5. TĂ€tigkeitsbeschreibung
  6. Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich von ZuschlĂ€gen sowie Datum und Form der Auszahlung
  7. vereinbarte Arbeitszeit
  8. Dauer des jÀhrlichen Erholungsurlaubs
  9. KĂŒndigungsfristen und -verfahren
  10. bei vorhersehbaren Arbeitszeiten die ĂŒbliche Arbeitszeit; bei unvorhersehbaren Arbeitszeiten u. a. die MindestankĂŒndigungsfrist hierfĂŒr
  11. Hinweis auf fĂŒr dieses ArbeitsverhĂ€ltnis geltende TarifvertrĂ€ge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nur die Mindestanforderungen darstellt und der Arbeitgeber darĂŒber hinausgehende Regelungen in die Niederschrift aufnehmen kann.

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