Das Nachweisgesetz (NachwG) ist ein deutsches Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Erstellung und Aushändigung von Arbeitsverträgen und anderen arbeitsrechtlichen Dokumenten regelt.

Insbesondere regelt das Nachweisgesetz die Art und Weise, wie Arbeitgeber die Beschäftigten über die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses informieren müssen. Hierzu gehören beispielsweise Angaben zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen.

Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen aushändigen muss. Der Nachweis muss mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt enthalten und vom Arbeitnehmer unterschrieben werden.

Das Nachweisgesetz dient somit insbesondere der Transparenz und Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis und stellt sicher, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten ausreichend informiert sind.

Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen

Das Nachweisgesetz in Deutschland verpflichtet Arbeitgeber, spätestens einen Monat nach Beginn eines Arbeitsverhältnisses, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich zu dokumentieren und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Diese Verpflichtung gilt auch bei späteren Änderungen der Vertragsbedingungen. Die Inhalte der Niederschrift sind im § 2 NachwG festgelegt, zu denen unter anderem der Name und die Adresse der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Arbeitsbeginns, die Höhe des Arbeitsentgelts, der Urlaubsanspruch, die Kündigungsfristen sowie der Hinweis auf geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zählen.

Falls der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, bleibt der Arbeitsvertrag dennoch gültig, jedoch gerät er in Verzug und haftet dem Arbeitnehmer für Schäden, die durch die Nichterfüllung der Verpflichtung entstehen können. Ein nicht erbrachter Nachweis kann im Falle eines Streitfalls vor Gericht zu Gunsten des Arbeitnehmers ausgewertet werden und ihm Beweiserleichterungen einräumen.

Das Nachweisgesetz wurde zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 91/533/EWG in deutsches Recht eingeführt. Diese wurde zum 1. August 2022 durch die Richtlinie 2019/1152 ersetzt, die ebenfalls in deutsches Recht umgesetzt wurde. Mit der Umsetzung wurden zusätzliche Punkte ergänzt und eine Bußgeldvorschrift in § 4 eingeführt.

Mindestanforderungen

Im § 2 NachwG sind die mindestens zu dokumentierenden Inhalte der Niederschrift festgelegt. Diese sind:

  1. Namen und Anschrift der Vertragsparteien
  2. Zeitpunkt des Beginns der Beschäftigung
  3. bei befristeten Verträgen die geplante Dauer der Beschäftigung
  4. Arbeitsort, bei wechselnden Orten einen Hinweis dazu
  5. Tätigkeitsbeschreibung
  6. Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich von Zuschlägen sowie Datum und Form der Auszahlung
  7. vereinbarte Arbeitszeit
  8. Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  9. Kündigungsfristen und -verfahren
  10. bei vorhersehbaren Arbeitszeiten die übliche Arbeitszeit; bei unvorhersehbaren Arbeitszeiten u. a. die Mindestankündigungsfrist hierfür
  11. Hinweis auf für dieses Arbeitsverhältnis geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nur die Mindestanforderungen darstellt und der Arbeitgeber darüber hinausgehende Regelungen in die Niederschrift aufnehmen kann.

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