Ein Tischlermeister aus Heiligenhafen ruft an. „Du, dieser Chatbot auf meiner Website — den hatten wir uns vor zwei Jahren von einer Agentur einbauen lassen. Hab jetzt was vom Gericht in Hamm gelesen. Muss ich da was tun?“ Kurze Antwort: Es kommt darauf an. Lange Antwort: Wahrscheinlich abschalten.
Was das OLG Hamm tatsächlich entschieden hat
Am 12. Mai 2026 hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für die Aussagen seines KI-Chatbots haftet — und zwar genauso, als hätte es die Aussagen selbst getroffen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen die Aesthetify GmbH, die Praxis hinter den bekannten TV-Ärzten Dr. Rick und Dr. Nick. Der Chatbot auf der Praxis-Website hatte beide auf Nachfrage als „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“ bezeichnet — eine Facharztbezeichnung, die es so nicht gibt und die die beiden auch nicht führen dürfen.
Aktenzeichen: I-4 UKl 3/25. Die Revision zum BGH wurde zugelassen, das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.
Der Kern der Entscheidung in einem Satz: Der Chatbot ist kein Dritter, sondern Teil des Unternehmens. Wer ihn einsetzt, haftet für jede Aussage, die er ausspuckt.
Das gilt auch dann, wenn der Bot „ausschließlich mit korrekten Datensätzen programmiert“ wurde — so steht es ausdrücklich im Urteil. Die Verteidigung „wir können doch nichts dafür, dass die KI das so gesagt hat“ zieht nicht.
Was das für einen KMU in Ostholstein bedeutet
Die Aesthetify GmbH ist kein kleiner Handwerksbetrieb. Aber das Urteil betrifft jeden, der einen Chatbot auf der Geschäfts-Website einsetzt — vom Steuerberater in Eutin bis zum Hotelier auf Fehmarn. Drei Punkte werden für KMU unangenehm:
Erstens: Du haftest für Aussagen, die noch nicht existieren. Jede Anfrage erzeugt eine neue Antwort. Eine statische Seite kannst du einmal sauber formulieren, im Zweifel anwaltlich prüfen lassen, und dann steht sie. Ein Chatbot produziert in genau dem Moment Output, in dem ein potenzieller Mandant tippt. Du haftest für Sätze, die du nie gelesen hast.
Zweitens: Disclaimer schützen nicht zuverlässig. „Dieser Chatbot kann Fehler machen, bitte verbindliche Auskünfte telefonisch einholen“ verhindert keine Irreführung nach § 5 UWG, wenn der Bot dem Kunden eine Qualifikation, eine Leistung oder einen Preis falsch zusagt. Der Disclaimer senkt die Erwartungshaltung, beseitigt aber nicht die Haftung.
Drittens: Halluzinationen lassen sich nicht ausschließen. Wer mit großen Sprachmodellen arbeitet, weiß: Auch ein gut trainierter Bot erfindet Dinge. Die Halluzinationsrate liegt je nach Modell und Anwendungsfall zwischen einem und zehn Prozent. Bei einem Bot, der hundert Anfragen am Tag bekommt, ist die Frage nicht ob, sondern wann eine Falschaussage produziert wird.
Die Plugins ändern daran nichts
Ein typischer Reflex in WordPress-KMU-Setups: „Wir nehmen halt ein anderes Plugin.“ Es gibt reichlich davon — Zendesk, Tidio, Tawk.to, Drift, Intercom, dazu die deutschen Anbieter. Sie unterscheiden sich in Bedienkomfort und Preis, nicht im rechtlichen Risiko.
Im Gegenteil: Bei US-Anbietern kommt zusätzlich das DSGVO-Thema dazu (Auftragsverarbeitungsvertrag, US-Datentransfer, Cookie-Banner). Bei jedem KI-gestützten Plugin bleibt das Grundproblem: Der Bot antwortet eigenständig, und du haftest dafür. Dass das Plugin von Anbieter A oder B kommt, ändert nichts an der Zurechnung.
Wer auf eine „Liste verbotener Themen“ oder einen „Safety-Layer“ im Plugin verweist: das ist technische Risikobegrenzung, keine rechtliche Absicherung. Ein gut konfigurierter Bot lügt seltener — er lügt nicht nie.
Die Alternative ist langweilig und funktioniert
Statt eines Chatbots leisten vier Bausteine in Summe mehr, kosten weniger und produzieren kein Haftungsrisiko:
Eine ordentliche FAQ-Seite. Zwanzig bis dreißig häufige Fragen, jeweils konkret beantwortet. Diese Seite ist gleichzeitig der größte SEO-Hebel der ganzen Website. Inhalte im Chatbot sind für Google unsichtbar — dieselben Inhalte als statische Unterseite werden gerankt und von KI-Crawlern (ChatGPT, Perplexity, Claude) als Quelle gezogen. Eine FAQ-Seite arbeitet für dich, ein Chatbot nur, wenn jemand auf der Seite ist.
Strukturierte Leistungsseiten. Pro Leistung eine eigene URL, mit Beschreibung, Ablauf, Preisrahmen, häufigen Fragen. Wer auf einer „Wir bieten alles“-Seite landet, springt ab. Wer auf einer Seite für genau seine Frage landet, bleibt.
Ein Kontaktformular mit Vorqualifizierung. Pflichtfelder Was, Wann, Wo, Telefonnummer. Damit weißt du, wer anruft und worum es geht — ohne dass irgendetwas „geantwortet“ wurde, wofür du haftest.
WhatsApp-Business-Button oder Click-to-Call. Niedrigschwellige Kontaktwege, die zu einem Menschen führen. Der Mensch lügt seltener als der Bot — und wenn doch, ist das ein arbeitsrechtliches, kein wettbewerbsrechtliches Thema.
Wo der Chatbot ausnahmsweise vertretbar bleibt
Die Pauschalantwort „abschalten“ ist für Ostholsteiner KMU richtig. Es gibt aber Konstellationen, in denen ein Bot vertretbar ist:
- Reine Routing-Bots ohne inhaltliche Aussagen („Wofür interessieren Sie sich? A, B oder C?“ — dann Weiterleitung an Formular oder Mitarbeiter). Solche Bots geben keine Auskünfte, sondern leiten weiter. Geringes Risiko, geringer Mehrwert.
- RAG-Bots auf streng begrenzter, gepflegter Wissensbasis mit hartem Refusal bei Out-of-Scope-Fragen („Dazu kann ich keine verbindliche Auskunft geben, bitte rufen Sie an“). Setzt voraus, dass jemand die Wissensbasis pflegt und der Bot regelmäßig getestet wird. Aufwand pro Monat: real zwei bis vier Stunden, dauerhaft.
- Interne Mitarbeiter-Bots auf abgeschlossenen Wissensbeständen. Andere rechtliche Lage, weil keine Außenkommunikation.
Für den Tischlermeister aus Heiligenhafen passt nichts davon. Für einen mittelständischen Maschinenbauer mit dreihundert Mitarbeitern und einem dokumentierten Produktportfolio kann der zweite Punkt eine Option sein — aber nur, wenn die laufende Pflege wirklich passiert.
Übersetzung für jemanden, der das nicht selbst baut
Wenn auf deiner Website ein Chatbot läuft, mach dir kurz drei Dinge klar: Wer hat das Ding eingebaut, was kann es alles sagen, und wer haftet, wenn es etwas Falsches sagt? Die Antwort auf die dritte Frage ist seit dem 12. Mai 2026 eindeutig: du. Nicht der Anbieter, nicht die Agentur, nicht der Bot — du.
Die einfachste Risikobegrenzung ist die Abschaltung. Die zweitbeste ist eine Reduktion auf Routing ohne inhaltliche Aussage. Alles dazwischen kostet Pflegeaufwand, den die meisten KMU nicht haben.
Wer auf seiner KMU-Website einen Chatbot betreibt und nach dem OLG-Hamm-Urteil unsicher ist, kann sich das einmal mit mir anschauen: kostenloses Erstgespräch unter sesoft.de/kostenloses-erstgespraech-sichern. Eine halbe Stunde reicht meistens, um eine Einschätzung zu bekommen.
Quellen
- OLG Hamm, Pressemitteilung und Urteil vom 12.05.2026, Az. I-4 UKl 3/25 — Verbraucherzentrale NRW e.V. gegen Aesthetify GmbH: justiz.nrw/presse/2026-05-12
- Legal Tribune Online, „OLG Hamm: Ärzte haften für Chatbot-Falschauskunft zur Facharztbezeichnung“ (12.05.2026): lto.de/persistent/a_id/59959
- beck-aktuell, „Falsche Facharzttitel: ‚Dr. Rick‘ und ‚Dr. Nick‘ haften für ihren Chatbot“ (13.05.2026): beck-aktuell.de
- Medien Internet und Recht (mir-online), Volltext-Aufbereitung mit Urteilsanalyse: medien-internet-und-recht.de
- DATEV Magazin, „Unternehmen haften für falsche Aussagen ihres KI-Chatbots“ (13.05.2026): datev-magazin.de
- Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG (Irreführende geschäftliche Handlungen)
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag gibt die persönliche Einschätzung des Autors als IT-Berater wieder. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Prüfung im Einzelfall durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Insbesondere die Reichweite des OLG-Hamm-Urteils, die Anwendbarkeit auf konkrete Chatbot-Konstellationen und die rechtliche Bewertung von Disclaimern oder RAG-Architekturen sind im Einzelfall juristisch zu prüfen. Die Revision zum BGH ist zugelassen, eine abschließende Klärung steht aus.
Zum Autor
Sönke Schäfer berät seit über 25 Jahren norddeutsche KMU bei der pragmatischen Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Sein Schwerpunkt liegt auf Datenarchitektur rund um Microsoft Access und SQL Server, auf der Anbindung von KI-Systemen an gewachsene Datenbestände sowie auf der nüchternen Bewertung neuer Technologien für den Mittelstand. Mehr zur Person.


