Es ist der dritte Werktag im Monat. Jemand im Büro zieht Listen aus der eigenen Software, mailt sie an die Kanzlei, dort tippt jemand einen Teil davon erneut ein, eine Zahl passt nicht, man telefoniert. Die Daten waren längst da, sauber erfasst, im eigenen Haus. Trotzdem laufen sie ein zweites Mal durch Menschenhand. Die Frage, die sich jeder Geschäftsführer irgendwann stellt: Warum eigentlich?
Zwischen deiner Software und der Buchhaltung beim Steuerberater liegt fast immer eine manuelle Naht. Genau in dieser Naht stecken die Fehler und die verlorenen Stunden. Sie lässt sich schließen, und das geht einfacher, als die meisten denken.
Die CSV-Datei von früher ist nicht verschwunden
Wer schon länger dabei ist, kennt die CSV-Datei, die man dem Steuerberater geschickt hat. Die gibt es noch. Sie ist nur erwachsen geworden und heißt heute DATEV-Format, erkennbar am Dateianfang „EXTF“. Das steht für Erweitertes TransFer Format: eine strukturierte CSV-Datei mit einer Kopfzeile (Berater- und Mandantennummer, Wirtschaftsjahr, Buchungszeitraum) und darunter den einzelnen Buchungszeilen.
Ein Buchungsstapel ist nichts anderes als die Sammlung aller Buchungen eines Zeitraums in genau dieser Datei. Der Steuerberater importiert sie auf Knopfdruck in DATEV. Dieses Format ist bis heute das primäre Austauschformat aller aktuellen DATEV-Versionen. Die alten ASCII- und Postversand-Formate sind überholt. Wer also „die alte CSV“ im Kopf hat, hat im Kern noch immer den richtigen Weg im Kopf.
Was wirklich dazugekommen ist
Drei Dinge haben sich seit der reinen Datei-Übergabe verändert.
Erstens die API-Wege. DATEVconnect ist eine Programmierschnittstelle, die DATEV-Programme bidirektional mit anderer Software verbindet. Die Desktop-Variante läuft nur lokal auf dem Windows-Server, auf dem auch DATEV installiert ist, und dieser Server muss dauerhaft laufen. Daneben gibt es DATEVconnect online, die Cloud-Variante zum DATEV-Rechenzentrum. Beide ernsthaft zu nutzen setzt eine DATEV-Partnerzertifizierung und einiges an technischem Aufwand voraus.
Zweitens das Portal. DATEV Unternehmen online ist ein cloudbasiertes Portal, das Unternehmen und Kanzlei gemeinsam nutzen. Dort werden Belege hochgeladen, und Bankkonten lassen sich über EBICS oder PSD2 anbinden, sodass Kontoauszüge automatisch ankommen. Für die reinen Belege ist das heute die zentrale Drehscheibe zwischen Mandant und Steuerberater.
Drittens, und das ist der eigentliche Treiber, die E-Rechnung. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen empfangen können, im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ein „Beleg“ ist damit nicht mehr automatisch ein eingescanntes PDF, sondern zunehmend strukturierte Daten. Die Pflicht zum Versand kommt gestaffelt ab 2027 und für alle ab 2028. E-Rechnungen müssen außerdem zehn Jahre im ursprünglichen, strukturierten Format aufbewahrt werden.
Warum die langweilige Datei meistens gewinnt
Hier kommt die unbequeme Stelle. Wenn ein Mittelständler ein paar hundert bis ein paar tausend Buchungen im Monat aus seiner eigenen Software an den Steuerberater übergeben will, ist das langweilige DATEV-Format fast immer der bessere Weg, nicht die glänzende API.
Der Grund ist nüchtern: DATEVconnect verlangt eine lokale DATEV-Installation auf einem ständig laufenden Server oder eine Partnerzertifizierung für die Cloud. Das ist viel Klempnerei für wenig Mehrwert, wenn am Ende ohnehin nur einmal im Monat ein Stapel übergeben wird. Eine korrekte EXTF-Datei aus den eigenen Daten erzeugen, der Steuerberater importiert sie, fertig. Nachvollziehbar, prüfbar, ohne zusätzlichen Dienstleister in der Kette.
Die eigentliche Arbeit liegt nämlich nicht im Transportweg. Sie liegt in der Frage, ob die Daten sauber genug sind, um daraus einen korrekten Buchungsstapel zu erzeugen: die richtigen Konten, der richtige Steuerschlüssel, ein konsistentes Belegdatum, das passende Belegfeld. Das ist mein Grundsatz, auch hier: Struktur vor Tool. Ein sauberer Export setzt ein sauberes Datenmodell voraus, und genau daran scheitert es in der Praxis viel häufiger als an der Schnittstelle. Wie ein sauber strukturiertes Datenbank-Backend aussieht, habe ich an anderer Stelle beschrieben.
Für die Belege selbst führt der Weg über DATEV Unternehmen online. Eine eigene Anwendung kann Dokumente dort einstellen oder strukturierte Rechnungsdaten beisteuern. Mit der E-Rechnung lohnt es sich, eingehende Rechnungen gleich strukturiert zu erfassen, statt PDFs zu scannen, die man hinterher wieder mühsam interpretieren muss.
Wann sich die API doch lohnt
Damit das nicht einseitig klingt: Es gibt klare Fälle, in denen DATEVconnect seinen Aufwand rechtfertigt. Hohe Stückzahlen, ein täglicher oder kontinuierlicher Datenfluss statt einer monatlichen Übergabe, eine Kanzlei mit vielen Mandanten oder der Wunsch nach echtem Abgleich in beide Richtungen. Dann ist die API kein Overkill, sondern der richtige Hebel. Die Entscheidung fällt anhand von Menge und Frequenz, nicht anhand des Neuigkeitswerts.
Wo der pragmatische Weg an Grenzen stößt
Drei ehrliche Einschränkungen. Das DATEV-Format transportiert Buchungen, nicht das ganze Bild: Das Festschreiben des Stapels und die GoBD-Konformität bleiben Aufgabe der Buchhaltung, und der Steuerberater behält die Kontrolle über den Import. Die E-Rechnung verlangt eine revisionssichere Aufbewahrung über zehn Jahre im Originalformat, das ersetzt kein CSV-Export. Und der API-Weg ist real mit Zertifizierung und Pflege verbunden, „einmal einrichten und vergessen“ gibt es dort nicht.
Was das für dich als Geschäftsführer bedeutet
Übersetzt: Die monatliche Übergabe an den Steuerberater muss kein manueller Staffellauf mehr sein. Deine Leute hören auf, Zahlen abzutippen, die Kanzlei hört auf, sie erneut einzugeben, weniger geht schief, der Monatsabschluss wird ruhiger.
Dafür brauchst du keine neue Buchhaltungssoftware. Du brauchst Daten, die strukturiert genug sind, um daraus eine korrekte Übergabe zu erzeugen. Das ist meist günstiger als jedes neue System, und es ist dieselbe Grundarbeit, die später auch E-Rechnung und Automatisierung erleichtert. Eine Mitgliederliste, eine Auftragsverwaltung oder ein Spezial-Frontend in Access kann genau diese saubere Übergabe liefern, wenn das Modell darunter stimmt.
Wer prüfen lassen möchte, ob die eigene Anwendung das hergibt, erreicht mich über das kostenlose Erstgespräch.
Quellen
- HWK Dresden / IHK: E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 (Empfangspflicht seit 1.1.2025, Übergangsfristen Versand bis 2027/2028), Stand Juni 2026. https://www.hwk-dresden.de/recht/rechtsberatung/steuerrecht/detail/e-rechnung-ab-2025-im-b2b-bereich-verpflichtend.html
- ah.consulting: Das DATEV-Format erklärt (EXTF, Kopfzeile, Stapelverarbeitung). https://ah.consulting/post/die-mutter-aller-datev-schnittstelle-das-datev-format
- auditplan: DATEV Buchungsstapel EXTF, Format und Export (EXTF als primäres Austauschformat), April 2026. https://auditplan.io/datev-buchungsstapel-extf
- geschaeftskonto.io: DATEV-Schnittstelle erklärt (DATEVconnect, DATEVconnect Online, DATEV Unternehmen online, EBICS/PSD2), 2026. https://geschaeftskonto.io/datev-schnittstelle-erklaert/
Über den Autor
Sönke Schäfer ist selbstständiger IT-Berater und Datenarchitekt aus Sierksdorf in Ostholstein. Seit über 25 Jahren verbindet er die gewachsenen Datenbestände norddeutscher KMU mit der Außenwelt: Branchensoftware, Webshops und Schnittstellen wie das DATEV-Format, damit Daten dorthin fließen, wo sie gebraucht werden, ohne dass jemand sie zweimal erfasst. Mehr zu Sönke Schäfer hier.


