Ab Juli 2025 will die Bundesregierung einen „Wachstumsbooster“ zünden – mit gezielten steuerlichen Anreizen, um Investitionen in moderne Technik, Maschinen und Elektromobilität zu fördern. Besonders attraktiv: die neue Sonderabschreibung für betrieblich genutzte Fahrzeuge/“>Elektrofahrzeuge. Für Unternehmen bedeutet das konkret: massive Steuerersparnisse im Jahr der Anschaffung.
In diesem Beitrag erkläre ich dir, was geplant ist, wie die Sonderabschreibung konkret funktioniert – und wie du als Unternehmer oder IT-Entscheider davon profitieren kannst. Am Ende findest du eine durchgerechnete Beispielkalkulation für ein Elektrofahrzeug mit 80.000 € Anschaffungspreis.
⚙️ Was steckt hinter dem „Wachstumsbooster“?
Lars Klingbeil, Bundesfinanzminister, will mit dem Wachstumsprogramm Investitionen ankurbeln. Ein zentraler Baustein: steuerliche Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge.
Konkret heißt das:
- Gilt für rein elektrische Firmenfahrzeuge (nicht Plug-in-Hybride)
- Anschaffung zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027
- Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr
- Danach lineare Abschreibung über sechs Jahre
- Förderfähig sind nur Neufahrzeuge, keine Gebrauchten
- Die Preisgrenze für E-Dienstwagen mit 0,25%-Versteuerung wird auf 100.000 € angehoben
Gerade für Unternehmer, Selbstständige und KMU eine spannende Chance – besonders in Kombination mit Vorsteuerabzug und günstigen Leasing- oder Kaufkonditionen.
📊 Beispiel: E-Fahrzeug für 80.000 € netto – so rechnet sich die Sonderabschreibung
Schauen wir uns das Ganze an einem realistischen Beispiel an. Du kaufst für dein Unternehmen im Juli 2025 ein neues E-Fahrzeug für 80.000 € brutto. Der Wagen wird drei Jahre genutzt und anschließend verkauft.
🔢 Die Ausgangsdaten:
- Bruttokaufpreis: 80.000 €
- Netto (ohne MwSt): 67.226 €
- Vorsteuer (19 %): 12.774 € → bekommst du vom Finanzamt zurück
- Abschreibungsbasis: 67.226 €
📉 Die Abschreibung – Jahr für Jahr
Jahr | Abschreibung | Buchwert am Jahresende |
---|---|---|
2025 | 75 % von 67.226 € = 50.420 € | 16.806 € |
2026 | 1/5 des Rests: 3.361 € | 13.445 € |
2027 | 1/5 des Rests: 3.361 € | 10.084 € |
Hinweis: Die Restnutzungsdauer wird mit 6 Jahren kalkuliert, auch wenn das Fahrzeug bereits früher verkauft wird. In dem Fall wird der Verkaufserlös gegengerechnet.
🚗 Verkauf nach drei Jahren – was passiert dann?
Angenommen, du verkaufst das Fahrzeug 2028 für 35.000 € netto. Dann ergibt sich:
- Buchwert: 10.084 €
- Verkaufspreis (netto): 35.000 €
- → Gewinn aus dem Verkauf:
35.000 € – 10.084 € = 24.916 € (steuerpflichtiger Ertrag)
🧾 Steuerliche Gesamtsicht: Was bringt dir das?
- Gesamtabschreibung in 3 Jahren:
50.420 € + 3.361 € + 3.361 € = 57.142 € - Verkaufserlös als Gewinn:
24.916 € → wird 2028 versteuert - → Effektive steuerliche Belastung über drei Jahre:
57.142 € – 24.916 € = 32.226 €
Das entspricht ziemlich genau dem tatsächlichen Werteverlust – mit dem großen Vorteil: Du kannst 75 % der Kosten sofort im Jahr 1 steuerlich geltend machen. Das verbessert deine Liquidität und senkt die Steuerlast, gerade wenn du gut verdient hast.
💬 Mein Fazit: Smarte Förderung, aber mit klarem Fokus auf Neuwagen
Die geplante Sonderabschreibung macht die Investition in Elektrofahrzeuge für viele Unternehmen hochattraktiv – aber nur, wenn du ein neues Fahrzeug anschaffst. Gebrauchte E-Fahrzeuge bleiben weiterhin außen vor.
Wenn du ohnehin einen Fahrzeugwechsel planst, lohnt es sich, den Zeitpunkt gezielt auf Juli 2025 oder später zu legen – dann kannst du vom 75 %-Booster direkt profitieren. Wer clever plant, kombiniert das Ganze mit günstigen E-Auto-Angeboten und optimiert seine Steuerbilanz 2025.
✅ Bonus: Tipps für die Praxis
- Lass dich vom Steuerberater frühzeitig beraten – viele Modelle müssen dokumentiert und rechtssicher angesetzt werden
- Prüfe, ob die Förderung mit weiteren Programmen (z. B. THG-Quote, Leasingförderung) kombinierbar ist
- Auch bei Finanzierung oder Leasing: Achte darauf, dass du als wirtschaftlicher Eigentümer giltst, sonst entfällt die Sonder-AfA
📬 Was hältst du von der geplanten Sonderabschreibung? Planst du 2025 Investitionen in E-Mobilität? Schreib mir gerne deine Gedanken oder Fragen in die Kommentare!
Eine Antwort
Achtung, bei Anschaffung im ersten Jahr „2025“ muss es nach dem 01.07.2025 stattfinden – und dann wird nur die Hälfte der 75% abgeschrieben. Somit verteilt sich die Abschreibung der 75% auf zwei Jahre. Fiese Falle, oder?