Steuer-Booster für E-Fahrzeuge ab 2025: 75% Sonderabschreibung für Neuwagen, lohnt sich das?

Ab Juli 2025 will die Bundesregierung einen „Wachstumsbooster“ zünden – mit gezielten steuerlichen Anreizen, um Investitionen in moderne Technik, Maschinen und Elektromobilität zu fördern. Besonders attraktiv: die neue Sonderabschreibung für betrieblich genutzte Fahrzeuge/“>Elektrofahrzeuge. Für Unternehmen bedeutet das konkret: massive Steuerersparnisse im Jahr der Anschaffung.

In diesem Beitrag erkläre ich dir, was geplant ist, wie die Sonderabschreibung konkret funktioniert – und wie du als Unternehmer oder IT-Entscheider davon profitieren kannst. Am Ende findest du eine durchgerechnete Beispielkalkulation für ein Elektrofahrzeug mit 80.000 € Anschaffungspreis.

⚙️ Was steckt hinter dem „Wachstumsbooster“?

Lars Klingbeil, Bundesfinanzminister, will mit dem Wachstumsprogramm Investitionen ankurbeln. Ein zentraler Baustein: steuerliche Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge.

Konkret heißt das:

  • Gilt für rein elektrische Firmenfahrzeuge (nicht Plug-in-Hybride)
  • Anschaffung zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027
  • Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr
  • Danach lineare Abschreibung über sechs Jahre
  • Förderfähig sind nur Neufahrzeuge, keine Gebrauchten
  • Die Preisgrenze für E-Dienstwagen mit 0,25%-Versteuerung wird auf 100.000 € angehoben

Gerade für Unternehmer, Selbstständige und KMU eine spannende Chance – besonders in Kombination mit Vorsteuerabzug und günstigen Leasing- oder Kaufkonditionen.

📊 Beispiel: E-Fahrzeug für 80.000 € netto – so rechnet sich die Sonderabschreibung

Schauen wir uns das Ganze an einem realistischen Beispiel an. Du kaufst für dein Unternehmen im Juli 2025 ein neues E-Fahrzeug für 80.000 € brutto. Der Wagen wird drei Jahre genutzt und anschließend verkauft.

🔢 Die Ausgangsdaten:

  • Bruttokaufpreis: 80.000 €
  • Netto (ohne MwSt): 67.226 €
  • Vorsteuer (19 %): 12.774 € → bekommst du vom Finanzamt zurück
  • Abschreibungsbasis: 67.226 €

📉 Die Abschreibung – Jahr für Jahr

JahrAbschreibungBuchwert am Jahresende
202575 % von 67.226 € = 50.420 €16.806 €
20261/5 des Rests: 3.361 €13.445 €
20271/5 des Rests: 3.361 €10.084 €

Hinweis: Die Restnutzungsdauer wird mit 6 Jahren kalkuliert, auch wenn das Fahrzeug bereits früher verkauft wird. In dem Fall wird der Verkaufserlös gegengerechnet.

🚗 Verkauf nach drei Jahren – was passiert dann?

Angenommen, du verkaufst das Fahrzeug 2028 für 35.000 € netto. Dann ergibt sich:

  • Buchwert: 10.084 €
  • Verkaufspreis (netto): 35.000 €
  • Gewinn aus dem Verkauf:
    35.000 € – 10.084 € = 24.916 € (steuerpflichtiger Ertrag)

🧾 Steuerliche Gesamtsicht: Was bringt dir das?

  • Gesamtabschreibung in 3 Jahren:
    50.420 € + 3.361 € + 3.361 € = 57.142 €
  • Verkaufserlös als Gewinn:
    24.916 € → wird 2028 versteuert
  • Effektive steuerliche Belastung über drei Jahre:
    57.142 € – 24.916 € = 32.226 €

Das entspricht ziemlich genau dem tatsächlichen Werteverlust – mit dem großen Vorteil: Du kannst 75 % der Kosten sofort im Jahr 1 steuerlich geltend machen. Das verbessert deine Liquidität und senkt die Steuerlast, gerade wenn du gut verdient hast.

💬 Mein Fazit: Smarte Förderung, aber mit klarem Fokus auf Neuwagen

Die geplante Sonderabschreibung macht die Investition in Elektrofahrzeuge für viele Unternehmen hochattraktiv – aber nur, wenn du ein neues Fahrzeug anschaffst. Gebrauchte E-Fahrzeuge bleiben weiterhin außen vor.

Wenn du ohnehin einen Fahrzeugwechsel planst, lohnt es sich, den Zeitpunkt gezielt auf Juli 2025 oder später zu legen – dann kannst du vom 75 %-Booster direkt profitieren. Wer clever plant, kombiniert das Ganze mit günstigen E-Auto-Angeboten und optimiert seine Steuerbilanz 2025.

✅ Bonus: Tipps für die Praxis

  • Lass dich vom Steuerberater frühzeitig beraten – viele Modelle müssen dokumentiert und rechtssicher angesetzt werden
  • Prüfe, ob die Förderung mit weiteren Programmen (z. B. THG-Quote, Leasingförderung) kombinierbar ist
  • Auch bei Finanzierung oder Leasing: Achte darauf, dass du als wirtschaftlicher Eigentümer giltst, sonst entfällt die Sonder-AfA

📬 Was hältst du von der geplanten Sonderabschreibung? Planst du 2025 Investitionen in E-Mobilität? Schreib mir gerne deine Gedanken oder Fragen in die Kommentare!

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Eine Antwort

  1. Achtung, bei Anschaffung im ersten Jahr „2025“ muss es nach dem 01.07.2025 stattfinden – und dann wird nur die Hälfte der 75% abgeschrieben. Somit verteilt sich die Abschreibung der 75% auf zwei Jahre. Fiese Falle, oder?

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